Vertragsbedingungen · Software as a Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen für „StatusQuo" und „BeratungsThemen"

Stand: 29. Juli 2026

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§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter und Vertragspartner dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") ist:

Mario Strehl
Kohlplattengasse 42
72581 Dettingen/Erms
Telefon: +49 7123 276 9996
E-Mail: hallo@finanzberater.software
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE331612640

(nachfolgend „Anbieter").

Wer mit „Kunde" gemeint ist.Kunde" ist in diesen AGB immer der Vertragspartner des Anbieters — also Sie selbst als Vermittler oder Ihr Unternehmen, weil Sie die Software erwerben und nutzen. Die Personen, die Sie beraten und deren Verträge Sie in der Software erfassen, heißen durchgehend „Endkunden". Wo also von Eingaben, Einschätzungen oder Empfehlungen „des Kunden" die Rede ist, sind stets Ihre eigenen gemeint, nicht die Ihrer Endkunden.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die entgeltliche Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendungen „StatusQuo" und „BeratungsThemen", die unter https://suite.finanzberater.software bereitgestellt werden. Jede dieser Anwendungen wird nachfolgend als „Werkzeug", beide gemeinsam sowie weitere künftig unter derselben Adresse bereitgestellte Anwendungen als „Software" bezeichnet. Die Werkzeuge sind einzeln erwerbbar; diese AGB gelten für jedes erworbene Werkzeug gleichermaßen.

(3) StatusQuo dient der Verwaltung und Aufbereitung der Versicherungs- und Vorsorgeverträge der Endkunden des Kunden. BeratungsThemen dient der Übersicht und Bewertung der Beratungsthemen eines Endkunden (Themenraster mit Ampelbewertung, Hervorhebung und Notizen). Beide Werkzeuge greifen auf dieselbe, dem Kunden zugeordnete verschlüsselte Datenhaltung zu. Der Kunde ist im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlicher für die von ihm eingegebenen Endkundendaten; der Anbieter ist insoweit Auftragsverarbeiter. Für diese Verarbeitung gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") gemäß § 11 dieser AGB, der als Anlage Bestandteil des Vertrages ist.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Zielgruppe — ausschließlich Unternehmer

(1) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Versicherungsmakler und -vermittler, Vertriebe, Banken und vergleichbare Berufsgruppen. Im Rahmen des Bestellvorgangs muss der Kunde ausdrücklich bestätigen, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Erwerb ausgeschlossen. Sollte ein Kunde entgegen seiner Erklärung tatsächlich Verbraucher sein, behält sich der Anbieter vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Zugang zu sperren. Bereits gezahlte Beträge werden in einem solchen Fall, abzüglich nachweisbarer Aufwendungen und der bis zur Sperrung anteilig erbrachten Leistung, erstattet.

(3) Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird, besteht kein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die von ihm erworbenen Werkzeuge als über das Internet nutzbare Anwendungen (Software as a Service) zur Verfügung.

a) StatusQuo dient dazu, dass der Kunde die bestehenden Versicherungs- und Vorsorgeverträge seiner Endkunden erfasst (insbesondere Sparte, Anbieter, Beitrag, Leistung, Ist-Zustand, Empfehlung sowie eine Ampel-Bewertung) und daraus eine A4-Kundenübersicht („Status quo") erzeugt.

b) BeratungsThemen dient dazu, dass der Kunde die für einen Endkunden relevanten Beratungsthemen in einem frei gestaltbaren Raster abbildet, je Thema eine Bewertung (Ampel), eine Hervorhebung für das nächste Gespräch sowie eigene Notizen erfasst und daraus eine Übersicht für das Kundengespräch erzeugt.

(2) Die Software ist ein reines Datenverwaltungs- und Aufbereitungswerkzeug. Es trifft keine eigenen Empfehlungen und liefert keine Bewertungen; sämtliche Eingaben, Einschätzungen, Empfehlungen und Ampel-Setzungen stammen ausschließlich vom Kunden selbst, also vom Vermittler (§ 1 Abs. 2) — nicht von der Software und nicht vom Endkunden. Die Software stellt keine Versicherungs-, Anlage- oder Steuerberatung dar und ersetzt eine solche nicht. Insbesondere ist die Nutzung der Software keine Versicherungsvermittlung oder -beratung im Sinne des § 34d GewO, keine Steuerberatung im Sinne des § 1 StBerG und keine Anlageberatung. Die inhaltliche Richtigkeit der erfassten und der an den Endkunden weitergegebenen Daten verantwortet allein der Kunde.

(3) Die Software verarbeitet ausschließlich die vom Kunden eingegebenen Vertrags-, Themen- und Personendaten seiner Endkunden. Für Bankzugangsdaten, Zahlungsdaten oder sonstige Zahlungsverkehrsdaten des Endkunden sieht die Software keine Felder vor und fragt sie nicht ab. Welche Angaben er darüber hinaus in freie Eingabefelder einträgt, bestimmt allein der Kunde; sie unterliegen derselben Verschlüsselung wie alle übrigen Endkundendaten.

(4) Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang der Software zu erweitern, anzupassen oder, sofern dies aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der IT-Sicherheit oder der weiteren Entwicklung der Software erforderlich erscheint, einzelne Funktionen zu modifizieren oder zu entfernen, soweit der Kernleistungsumfang nach Absatz (1) erhalten bleibt.

§ 4 Datenspeicherung, Zero-Knowledge-Verschlüsselung, Zugriffsarchitektur

(1) Die Software speichert die vom Kunden eingegebenen Endkundendaten dauerhaft über die einzelne Sitzung hinaus, damit der Kunde seine Kundenübersichten fortlaufend pflegen kann. Insoweit unterscheidet sich die Software grundlegend von reinen Rechenwerkzeugen ohne Datenhaltung. Erwirbt der Kunde mehrere Werkzeuge, greifen diese auf dieselbe verschlüsselte Datenhaltung zu; eine mehrfache Erfassung derselben Daten ist nicht erforderlich.

(2) Zero-Knowledge-Verschlüsselung. Sämtliche Endkundendaten werden bereits im Browser des Kunden verschlüsselt, bevor sie an den Server des Anbieters übertragen werden. Die Verschlüsselung erfolgt mit anerkannten kryptographischen Verfahren (Schlüsselableitung aus dem Kundenpasswort mittels Argon2id, Verschlüsselung mittels XSalsa20-Poly1305, Bibliothek libsodium). Der zur Entschlüsselung erforderliche Schlüssel wird aus dem Passwort des Kunden abgeleitet und niemals an den Server übertragen. Der Anbieter speichert und verarbeitet die Endkundendaten daher ausschließlich als Chiffretext und kann die im Klartext enthaltenen Endkundendaten technisch nicht einsehen. Eine Einschränkung dieser Aussage besteht ausschließlich bei aktiviertem Notfall-Zweitschlüssel nach Maßgabe des § 5 Abs. 4.

(3) Mandantentrennung. Für jeden Kunden wird eine getrennte, verschlüsselte Datenbank geführt (mandantengetrennte Datenhaltung). Ein Zugriff eines Kunden auf die Daten eines anderen Kunden findet nicht statt, es sei denn, der betroffene Kunde gibt diesen Zugriff selbst ausdrücklich frei (§ 6 Abs. 6). Ohne eine solche Freigabe ist der Zugriff nicht nur untersagt, sondern technisch ausgeschlossen, weil der zur Entschlüsselung erforderliche Schlüssel ausschließlich beim jeweiligen Kunden liegt.

(4) Speicherort und Backup. Die Datenhaltung erfolgt auf einem gehärteten Server im Rechenzentrum der Hetzner Online GmbH in Falkenstein, Bundesrepublik Deutschland. Der Anbieter führt zusätzlich ein verschlüsseltes Offsite-Backup auf Infrastruktur der IONOS SE, Montabaur, Bundesrepublik Deutschland. Beide Standorte liegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und damit innerhalb der Europäischen Union. Die Endkundendaten sind auch in den Sicherungen ausschließlich als Chiffretext enthalten.

(5) Kehrseite der Zero-Knowledge-Architektur. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter aufgrund der Verschlüsselung nach Absatz (2) keinen Zugriff auf das Passwort und den daraus abgeleiteten Schlüssel des Kunden hat. Verliert der Kunde sein Passwort und hat er den optionalen Notfall-Zweitschlüssel gemäß § 5 nicht aktiviert, sind die gespeicherten Endkundendaten unwiederbringlich verloren. Der Anbieter kann sie in diesem Fall technisch nicht wiederherstellen. Der Kunde ist für die sichere Verwahrung seines Passworts allein verantwortlich.

§ 5 Optionaler Notfall-Zweitschlüssel (Escrow)

(1) Der Kunde kann optional und ausdrücklich (durch gesondertes Ankreuzen und Einwilligung) zulassen, dass eine Kopie seines Datenschlüssels, versiegelt mit dem öffentlichen Schlüssel des Anbieters, hinterlegt wird („Notfall-Zweitschlüssel"). Zweck ist ausschließlich die Wiederherstellung der Daten für den Fall, dass der Kunde sein Passwort verliert.

(2) Der zur Entsiegelung erforderliche private Schlüssel des Anbieters wird ausschließlich offline beim Anbieter verwahrt und liegt zu keinem Zeitpunkt auf dem Server. Der Anbieter entsiegelt den Notfall-Zweitschlüssel ausschließlich auf ausdrückliche, verifizierte Anforderung des Kunden zum Zweck der Wiederherstellung.

(3) Die Aktivierung des Notfall-Zweitschlüssels ist freiwillig. Ohne Aktivierung besteht keine Möglichkeit der Datenwiederherstellung bei Passwortverlust (§ 4 Abs. 5). Der Kunde kann eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; der Anbieter löscht in diesem Fall den hinterlegten Notfall-Zweitschlüssel.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass mit Aktivierung des Notfall-Zweitschlüssels dem Anbieter — auf ausdrückliche Anforderung des Kunden und nach Entsiegelung mit dem offline verwahrten privaten Schlüssel — eine technische Zugriffsmöglichkeit auf den Datenschlüssel und damit mittelbar auf die Klartextdaten eröffnet wird. Der Anbieter macht von dieser Möglichkeit ausschließlich im Wiederherstellungsfall und ausschließlich auf Weisung des Kunden Gebrauch. Die datenschutzrechtliche Einordnung ergibt sich aus dem AVV (§ 11).

§ 6 Registrierung, Zugang, Passwort, Nutzungsrechte

(1) Die Nutzung der Software setzt die Einrichtung eines passwortgeschützten Zugangs voraus. Ein Zugang gilt für sämtliche vom Kunden erworbenen Werkzeuge. Der Kunde ist verpflichtet, ein sicheres Passwort zu wählen, es geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Handlungen, die über seinen Zugang vorgenommen werden. Er informiert den Anbieter unverzüglich bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch seines Zugangs.

(3) Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zugang an Dritte weiterzugeben, zu unterlizenzieren oder von Dritten nutzen zu lassen. Für jeden weiteren Nutzer ist ein eigener Zugang zu erwerben.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die mit der Software erzeugten Kundenübersichten und Druckausgaben im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit unverändert an seine Endkunden weiterzugeben. Eine Weitergabe der Software selbst, ihrer Quelltexte, Algorithmen, Layouts oder ihrer interaktiven Funktionen ist untersagt.

(5) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die von ihm erworbenen Werkzeuge im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen. Mit Beendigung des Vertrages endet dieses Nutzungsrecht. Das Recht zur Weitergabe bereits erzeugter Kundenübersichten nach Absatz (4) bleibt hiervon unberührt.

(6) Freigabe an weitere Nutzer (Team- und Hierarchiezugriff). Der Kunde kann weiteren Nutzern Einsicht in seine Daten gewähren, soweit der Anbieter diese Funktion bereitstellt. Die Freigabe erfolgt ausschließlich durch den freigebenden Kunden selbst und ist von ihm jederzeit widerrufbar. Ohne seine Freigabe ist ein Zugriff technisch ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3); der Anbieter kann eine Freigabe weder herstellen noch umgehen. Der freigebende Kunde stellt sicher, dass er zur Offenlegung der betroffenen Endkundendaten berechtigt ist; sind der freigebende und der empfangende Nutzer datenschutzrechtlich jeweils eigene Verantwortliche, bedarf die Offenlegung einer eigenen Rechtsgrundlage, für die der freigebende Kunde einzustehen hat.

§ 7 Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung

(1) Der Vertrag über jedes erworbene Werkzeug wird als Jahresabonnement geschlossen. Die Laufzeit beträgt zwölf (12) Monate ab Bereitstellung des Zugangs (Vertragsjahr). Für sämtliche Werkzeuge des Kunden gilt ein einheitliches Vertragsjahr; maßgeblich ist die Bereitstellung des Zugangs auf die Erstbestellung. Erwirbt der Kunde ein weiteres Werkzeug während eines laufenden Vertragsjahres, fügt es sich in dieses Vertragsjahr ein und begründet kein eigenes (§ 8 Abs. 4).

Beispiel — damit kein Missverständnis entsteht: Der Kunde erwirbt am 1. August StatusQuo; sein Vertragsjahr läuft bis zum 31. Juli des Folgejahres. Kauft er am 1. Dezember BeratungsThemen hinzu, endet auch dieses Werkzeug am 31. Juli — es erhält also kein eigenes, bis zum 1. Dezember des Folgejahres laufendes Vertragsjahr. Dafür zahlt er für BeratungsThemen im ersten Jahr auch nur den Aufpreis für die verbleibenden acht Monate und nicht für zwölf (§ 8 Abs. 4). Der Kunde zahlt somit zu keinem Zeitpunkt im Voraus für einen Zeitraum, den er nicht nutzen kann; eine Erstattung ist deshalb weder erforderlich noch vorgesehen. Ab dem 1. August des Folgejahres verlängern sich beide Werkzeuge gemeinsam zum dann geltenden Gesamtpreis.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer Partei bis zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres in Textform gekündigt wird. Eine Kündigungsfrist besteht nicht; die Kündigung kann bis einschließlich des letzten Tages des Vertragsjahres erklärt werden und wirkt zu dessen Ablauf. Der Kunde kann sein Abonnement zudem jederzeit selbst über das vom Zahlungsdienstleister bereitgestellte Kundenportal beenden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug des Kunden oder bei nachhaltigem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Beendigung des Abonnements über das vom Zahlungsdienstleister bereitgestellte Kundenportal (Absatz 2) gilt als Kündigung; die dem Kunden hierüber erteilte elektronische Bestätigung wahrt die Textform.

(5) Kündigung einzelner Werkzeuge. Hat der Kunde mehrere Werkzeuge erworben, kann er einzelne Werkzeuge gesondert kündigen, ohne den Vertrag insgesamt zu beenden — ebenfalls bis zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres und ohne Frist. Das gekündigte Werkzeug bleibt bis zum Ende des laufenden Vertragsjahres nutzbar. Zum Beginn des folgenden Vertragsjahres entfällt die Nutzungsberechtigung für dieses Werkzeug, und die Vergütung bemisst sich nach der Staffel gemäß § 8 Abs. 2 auf Grundlage der verbleibenden Werkzeuge; hält der Kunde danach nur noch ein Werkzeug, gilt wieder dessen Einzelpreis. Die gespeicherten Daten des Kunden bleiben unberührt, solange der Zugang aufgrund mindestens eines weiteren Werkzeugs fortbesteht.

(6) Die Rechtsfolgen der vollständigen Beendigung, insbesondere Datenrückgabe und Datenlöschung, regelt § 12.

§ 8 Vergütung, Zahlung, Rechnungsstellung

(1) Einzelpreise. Für jedes Werkzeug gilt ein Einzelpreis. Die Einzelpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters, abrufbar unter https://suite.finanzberater.software. Sämtliche Preise verstehen sich pro Vertragsjahr, brutto inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; eine gesonderte Hinzurechnung von Umsatzsteuer erfolgt nicht. Die Einzelpreise der Werkzeuge können sich voneinander unterscheiden.

(2) Vergütung bei mehreren Werkzeugen (Staffel). Hält der Kunde mehrere Werkzeuge, ermittelt sich die Gesamtvergütung pro Vertragsjahr wie folgt: Die gehaltenen Werkzeuge werden nach ihrem Einzelpreis absteigend geordnet. Berechnet werden

Rang nach EinzelpreisAnteil des jeweiligen Einzelpreises
Werkzeug mit dem höchsten Einzelpreis100 %
zweites Werkzeug50 %
drittes Werkzeug40 %
viertes Werkzeug30 %
jedes weitere Werkzeug25 %

Die so ermittelte Summe wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Werkzeuge, für die dem Kunden aufgrund eines früheren Erwerbs oder einer gesonderten Zusage des Anbieters eine unentgeltliche Nutzungsberechtigung zusteht, werden bei dieser Ordnung berücksichtigt, jedoch nicht in Rechnung gestellt.

(3) Maßgeblich ist der Bestand, nicht die Reihenfolge. Die Gesamtvergütung richtet sich ausschließlich danach, welche Werkzeuge der Kunde hält — nicht danach, in welcher Reihenfolge oder zu welchem Zeitpunkt er sie erworben hat. Zwei Kunden mit demselben Bestand an Werkzeugen zahlen dieselbe Gesamtvergütung.

Beispiel (Stand bei Vertragsschluss, siehe Preisliste): StatusQuo 79,00 € und BeratungsThemen 79,00 €. Hält der Kunde eines der beiden Werkzeuge, beträgt die Vergütung 79,00 €; hält er beide, beträgt sie 79,00 € + 50 % von 79,00 € = 118,50 €, gerundet 119,00 €.

Weiteres Beispiel zu den unentgeltlichen Werkzeugen: Hält der Kunde daneben ein Werkzeug, das ihm aufgrund eines früheren Erwerbs unentgeltlich zusteht, bleibt der auf dieses Werkzeug entfallende Anteil außer Ansatz; die übrigen Werkzeuge werden unverändert nach ihrem Rang berechnet.

(4) Erwerb eines weiteren Werkzeugs während des Vertragsjahres. Erwirbt der Kunde ein weiteres Werkzeug während eines laufenden Vertragsjahres, schuldet er für den verbleibenden Teil des Vertragsjahres lediglich den zeitanteiligen Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen und der neuen Gesamtvergütung nach Absatz (2). Ab der folgenden Verlängerung gilt die neue Gesamtvergütung für das gesamte Vertragsjahr. Der Erwerb begründet keinen zusätzlichen Abrechnungstermin; maßgeblich bleibt das bei Erstbestellung begonnene Vertragsjahr.

(5) Wegfall eines Werkzeugs. Endet die Nutzungsberechtigung für ein Werkzeug (§ 7 Abs. 5), bemisst sich die Vergütung ab der folgenden Verlängerung nach Absatz (2) auf Grundlage der verbleibenden Werkzeuge. Eine Erstattung für das laufende Vertragsjahr erfolgt nicht; der Kunde kann das gekündigte Werkzeug bis zum Ende des Vertragsjahres weiternutzen.

(6) Die Vergütung ist mit Vertragsschluss für das erste Vertragsjahr im Voraus sofort fällig; bei Verlängerung ist die Vergütung des Folgejahres zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres im Voraus fällig. Die Abwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. Akzeptierte Zahlungsmittel ergeben sich aus dem Bestellvorgang.

(7) Eine ordnungsgemäße Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer wird dem Kunden in elektronischer Form bereitgestellt. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung (PDF per E-Mail oder über das Stripe-Kundenportal) ausdrücklich einverstanden.

(8) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung berechtigt, den Zugang zur Software bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Die Regelungen zur Datenlöschung nach Vertragsende (§ 12) gelten entsprechend erst mit Vertragsbeendigung, nicht bereits mit einer vorübergehenden Zahlungssperre.

(9) Eine Preisanpassung für Folgejahre ist zulässig; der Anbieter kündigt eine Änderung der Vergütung dem Kunden spätestens acht (8) Wochen vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres in Textform an. Die angekündigte Vergütung gilt ab dem folgenden Vertragsjahr, sofern der Kunde den Vertrag nicht nach § 7 Abs. 2 bis zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres kündigt. Auf diese Rechtsfolge und auf sein Kündigungsrecht wird der Kunde in der Ankündigung gesondert hingewiesen.

§ 9 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung des Angebots auf den Webseiten des Anbieters stellt kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.

(2) Mit Anklicken des kostenpflichtigen Bestell-Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Abonnementvertrags ab. Vor Abgabe seines Angebots bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und kein Verbraucher, und dass er den AVV (§ 11) zur Kenntnis genommen hat und dessen Geltung zustimmt.

(3) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter — spätestens mit Bereitstellung des Zugangs an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse — zustande.

§ 10 Verfügbarkeit, Wartung, Support, Updates

(1) Der Anbieter ist bemüht, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software sicherzustellen. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsfenster einzurichten, in denen die Software vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Er bemüht sich, derartige Wartungen in nutzungsschwache Zeiten zu legen und, soweit möglich, vorab anzukündigen.

(3) Aktualisierungen und Weiterentwicklungen während der Vertragslaufzeit sind, soweit sie vom Anbieter durchgeführt werden, ohne zusätzliche Kosten enthalten. Ein Anspruch des Kunden auf konkrete Aktualisierungen oder Anpassungen an individuelle Wünsche besteht nicht.

(4) Anfragen können per E-Mail an hallo@finanzberater.software gerichtet werden. Eine konkrete Reaktionszeit wird nicht zugesichert, soweit nicht gesondert vereinbart.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (Bestands- und Abrechnungsdaten) als eigener Verantwortlicher ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://suite.finanzberater.software/datenschutz.

(2) Soweit der Kunde über die Software personenbezogene Daten seiner Endkunden verarbeitet, ist der Kunde der Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO. Für diese Verarbeitung gilt der als Anlage beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der mit Vertragsschluss zwischen den Parteien wirksam wird und dieser Vereinbarung im Kollisionsfall hinsichtlich der Verarbeitung von Endkundendaten vorgeht.

(3) Der Anbieter hat aufgrund der Zero-Knowledge-Verschlüsselung (§ 4) keinen Zugriff auf die Klartext-Endkundendaten. Dies lässt die Auftragsverarbeiterstellung des Anbieters und die Pflicht zum Abschluss des AVV nicht entfallen, da der Anbieter die (verschlüsselten) Daten im Auftrag des Kunden speichert und technisch verarbeitet. Die Verschlüsselung ist im AVV als wesentliche technische und organisatorische Maßnahme gewürdigt.

§ 12 Datenrückgabe und Datenlöschung bei Vertragsende

(1) Der Kunde kann seine in der Software gespeicherten Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit selbst exportieren (Export in einem gängigen, maschinenlesbaren Format). Der Kunde ist gehalten, seine Daten regelmäßig sowie jedenfalls vor Vertragsende durch Export zu sichern.

(2) Der Zugang endet mit Ablauf des letzten bezahlten Vertragsjahres, nicht bereits mit der Kündigungserklärung; bis dahin kann der Kunde die Software uneingeschränkt weiternutzen. Ab diesem Tag stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit zur Verfügung, seine Daten zu exportieren (Nachlauffrist), sofern der Kunde über sein Passwort oder seinen Notfall-Zweitschlüssel (§ 5) verfügt. Innerhalb dieser Frist übt der Kunde sein Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO aus; der Export gilt als Rückgabe. Der Export erfolgt über die in der Software enthaltene Exportfunktion und stellt die Daten als JSON-Datei (vollständig und wieder einlesbar) sowie als CSV-Datei (Vertragsliste zur Weiterverarbeitung, etwa in Tabellenkalkulationen) bereit. Eine darüber hinausgehende Herausgabe durch den Anbieter findet nicht statt; sie wäre technisch ohne Nutzen, da der Anbieter ausschließlich über Chiffretext verfügt (§ 4 Abs. 2) und dieser allein mit dem Passwort oder dem Notfall-Zweitschlüssel des Kunden lesbar wird. Verlangt der Kunde innerhalb der Frist die sofortige Löschung, löscht der Anbieter unverzüglich. Im Übrigen werden sämtliche Endkundendaten des Kunden nach Ablauf der Frist gelöscht. Aus den Sicherungskopien entfallen die Daten mit Ablauf der Aufbewahrungsdauer der Sicherungen (7 Tage am Produktivstandort, 14 Tage am Offsite-Standort), spätestens 14 Tage nach der Löschung im Produktivsystem.

(3) Eine über die Löschung hinausgehende Aufbewahrung durch den Anbieter erfolgt nur, soweit und solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten den Anbieter selbst treffen; dies betrifft regelmäßig ausschließlich Abrechnungsdaten des Kunden, nicht die verschlüsselten Endkundendaten.

§ 13 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters — auch für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden — ausgeschlossen, soweit nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird. Die Haftung nach der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 82 DSGVO) und nach zwingendem Datenschutzrecht bleibt unberührt.

(4) Keine Haftung für Datenverlust infolge Passwortverlusts ohne Notfall-Zweitschlüssel. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Endkundendaten, der darauf beruht, dass der Kunde sein Passwort verloren und den optionalen Notfall-Zweitschlüssel (§ 5) nicht aktiviert hat. Der Kunde ist über diese Kehrseite der Zero-Knowledge-Architektur in § 4 Abs. 5 ausdrücklich informiert. Die Verantwortung für die sichere Verwahrung des Passworts und für die Aktivierung des Notfall-Zweitschlüssels trägt der Kunde.

(5) Der Kunde ist nach § 12 Abs. 1 gehalten, seine Daten regelmäßig durch Export zu sichern. Bei einem Datenverlust, den der Anbieter zu vertreten hat, ist dessen Haftung auf den Schaden begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

(6) Keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit. Die Software verarbeitet ausschließlich vom Kunden eingegebene Daten und trifft keine eigenen Empfehlungen (§ 3 Abs. 2). Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwendung der vom Kunden erfassten Daten oder der erzeugten Kundenübersichten — durch den Kunden oder dessen Endkunden — resultieren. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter, insbesondere seiner Endkunden, frei, soweit diese auf einer entsprechenden Verwendung beruhen und der Anbieter nicht nach Absatz (1) oder (2) haftet.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.

§ 14 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Eingabe und Verarbeitung der Endkundendaten in der Software allein verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass er über eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung verfügt und seine Endkunden entsprechend informiert hat (Art. 13, 14 DSGVO).

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, den Anbieter als Auftragsverarbeiter einzusetzen, und dass die Einschaltung des Anbieters mit seinen eigenen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen vereinbar ist.

(3) Erfasst der Kunde Verträge aus dem Bereich der Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung, verarbeitet er dabei regelmäßig Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Der Kunde stellt sicher, dass hierfür eine Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegt — insbesondere die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO —, und prüft eigenverantwortlich, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchzuführen ist. Ziffer 2 Abs. 3 des AVV gilt entsprechend.

(4) Der Kunde unterlässt jede missbräuchliche Nutzung, insbesondere die Eingabe rechtswidriger Inhalte sowie Handlungen, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Software gefährden.

§ 15 Rechtsänderungen, Vorbehalt

(1) Ändern sich die für die Nutzung der Software maßgeblichen gesetzlichen Rahmenbedingungen (insbesondere im Datenschutz- oder Vermittlerrecht) oder wird eine Anpassung aus Gründen der IT-Sicherheit erforderlich, behält sich der Anbieter vor, die Software und diese AGB entsprechend anzupassen.

(2) Änderungen dieser AGB gegenüber Bestandskunden werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 Abs. 1 ZPO). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. § 15 Abs. 2 (Änderung dieser AGB gegenüber Bestandskunden) geht dieser Bestimmung als speziellere Regelung vor; das dort geregelte Verfahren einschließlich der Zustimmungsfiktion bei Schweigen bleibt unberührt.

Stand: 29. Juli 2026 · Gilt für StatusQuo und BeratungsThemen · Anlage: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß § 11.

AGB — StatusQuo & BeratungsThemen · Stand: 29. Juli 2026 · Quelle: https://suite.finanzberater.software/agb