Plätze verwalten

Ein Platz gehört einem Vermittler mit eigener Zulassung nach § 34d/f/i GewO. Auf jedem Ausdruck steht sein Name — und dieser Name haftet für die Beratung. Wer keine eigene Zulassung hat, arbeitet zu und druckt unter dem Namen seines Vermittlers; er braucht keinen eigenen Platz.

Bis 25 Plätze buchst du selbst an der Kasse. Brauchst du mehr, sprich uns an — ab dieser Größe gehört ein Gespräch dazu.